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Ist die Fitnesstrainer B-Lizenz staatlich anerkannt?

Wer sich für die B-Lizenz zum Fitnesstrainer interessiert, stellt sich früher oder später die Frage:

„Ist die Fitnesstrainer B-Lizenz eigentlich staatlich anerkannt?“

Und die ehrliche, kurze Antwort lautet: Nein.

Aber – und jetzt kommt das große Aber – das macht die B-Lizenz keineswegs wertlos. Ganz im Gegenteil. In der Fitnessbranche ist sie oft genau das, was dich weiterbringt. Warum das so ist, was „staatlich anerkannt“ wirklich bedeutet und worauf du achten solltest – das schauen wir uns hier in aller Ruhe an.

Was bedeutet „staatlich anerkannt“ überhaupt?

Der Begriff „staatlich anerkannt“ ist in Deutschland kein Werbewort, sondern ein rechtlich geschützter Begriff. Er bezieht sich auf Berufe, die durch ein Gesetz oder eine Ausbildungsordnung geregelt sind – also z. B.:

  • Physiotherapeut
  • Lehrer
  • Ergotherapeut
  • Erzieher
  • Medizinische Fachangestellte

Für diese Berufe gibt es gesetzlich festgelegte Ausbildungswege, Prüfungen unter staatlicher Aufsicht und geschützte Berufsbezeichnungen.

„Fitnesstrainer“ gehört nicht dazu. Es ist ein freier Beruf – ohne staatlich geregelte Ausbildung, ohne gesetzlich geschützte Bezeichnung.

Was ist dann die B-Lizenz?

Die Fitnesstrainer B-Lizenz ist ein brancheninterner Qualifikationsnachweis. Sie wird von privaten Bildungsträgern vergeben – oft zertifiziert durch Institutionen wie:

  • TÜV
  • ZFU (Zentrale Prüfstelle für Fernunterricht)
  • AZAV-Träger (für Förderungen durch die Agentur für Arbeit)
  • oder nach ISO-Normen

Je nach Anbieter kann der Umfang zwischen 60 und 200 Stunden betragen – mit Theorie (Trainingslehre, Anatomie, Physiologie) und Praxis (Gerätetraining, Übungsausführung, Trainingsplanerstellung).

Wichtig zu verstehen: Die Qualität der B-Lizenz hängt nicht vom Staat, sondern vom Bildungsträger ab. Ein guter Anbieter bedeutet eine gute Ausbildung – auch ohne Stempel vom Ministerium.

Warum die B-Lizenz trotzdem wichtig ist

Auch wenn sie nicht staatlich ist, ist die Fitnesstrainer B-Lizenz in der Fitnessbranche faktisch anerkannt:

  • Sie gilt als Mindestqualifikation für die Arbeit im Fitnessstudio
  • Viele Studios setzen sie als Voraussetzung für die Betreuung auf der Trainingsfläche
  • Sie ist meist Basis für weitere Fortbildungen (z. B. A-Lizenz, Personal Trainer, Rehasport etc.)

Ohne Fitnesstrainer B-Lizenz oder vergleichbare Kenntnisse wirst du es schwer haben, in der Branche Fuß zu fassen – ganz egal, ob staatlich anerkannt oder nicht.

Staatliche Förderung oder offizielle Abschlüsse

Einige Anbieter lassen ihre Ausbildung nach AZAV zertifizieren – das bedeutet:

Du kannst die Ausbildung unter Umständen über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit finanzieren lassen.

Das ist kein staatlicher Abschluss – aber immerhin ein Schritt in Richtung Anerkennung im Bildungssystem.

Wenn du hingegen einen wirklich staatlich anerkannten Abschluss willst, musst du z. B. eine Ausbildung als:

  • Sport- und Fitnesskaufmann/-frau (IHK)
  • Sportwissenschaftler (Uni/FH)
  • Physiotherapeut (staatlich geprüft)

machen – deutlich zeitaufwendiger, aber auch offiziell anerkannt.

Fazit: Keine staatliche Anerkennung – aber hohe Praxisrelevanz

Die Fitnesstrainer B-Lizenz ist nicht staatlich anerkannt – das ist korrekt.

Aber:
Sie ist branchenweit anerkannt, praxisrelevant, und in vielen Studios unverzichtbar, um professionell arbeiten zu dürfen.

Worauf du achten solltest:

  • Wähle einen seriösen Anbieter mit Zertifizierung und guten Bewertungen
  • Achte auf Umfang und Praxisbezug der Ausbildung
  • Betrachte die B-Lizenz als Basis, nicht als Endpunkt deiner Trainerlaufbahn
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