Berufsausübung Fitnesstrainer


Bislang gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine Ausbildungspflicht für den Fitnesstrainerberuf. Das bedeutet, dass sich theoretisch jeder als Fitnesstrainer bezeichnen darf – auch ohne abgeschlossene Ausbildung.

In der Realität ist es heutzutage allerdings nahezu unmöglich geworden ohne entsprechende Qualifikation in einem seriösen Fitnessstudio oder einer ähnlichen Einrichtung als Fitnesstrainer tätig zu werden. Dies liegt zum einen an den gesteigerten Erwartungen und Qualitätsansprüchen seitens der Kunden und zum anderen daran, dass Fitnessstudiobetreiber ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen müssen.

Auch zur Erlangung eines TÜV Siegels müssen gewisse Mindeststandards von einem Fitnessstudio nachgewiesen werden. Hierzu gehört in aller Regel auch, dass die beschäftigten Trainer mindestens über eine Fitnesstrainer B-Lizenz verfügen.

Hierarchie der Fitnesstrainer Ausbildungen
Im Fitnessbereich sind die Qualifikationsnachweise in Form von Trainerlizenzen organisiert. Normalerweise handelt es sich hierbei um die C-, B- oder A-Lizenz. Jede dieser Lizenzen steht für einen gewissen Qualifikationslevel und Ausbildungsschwerpunkte.

Fitnesstrainer C-Lizenz
Diese Lizenz eignet sich vor allem für Einsteiger die keine ausdrücklichen beruflichen Ambitionen in diesem Bereich hegen. Oft auch als „Trainer-Helfer Lizenz“ bezeichnet, beschränken sich die Ausbildungsinhalte vor allem auf die Vermittlung eines abgespeckten Grundlagenwissens. Trainer die eine C-Lizenz absolviert haben, werden in der Regel nur auf Anweisung von höherwertig ausgebildeten Fitnesstrainern tätig und unterstützen diesen in seiner Tätigkeit.

Fitnesstrainer B-Lizenz

Die Fitnesstrainer B-Lizenz stellt die am häufigsten anzufindende Trainerqualifikation im Fitnessbereich dar. Als Besitzer einer Fitnesstrainer B-Lizenz sind Sie in der Lage alle Kunden zu betreuen die nicht unter einer spezifischen Erkrankung leiden. Hierzu gehören Menschen, die präventiv etwas für ihre Gesundheit oder ihre allgemeine Fitness tun möchten. Die Ausbildung zum Fitnesstrainer mit B-Lizenz vermittelt alle wichtigen Grundlagen in Anatomie, Physiologie sowie Trainingslehre. Die B-Lizenz stellt die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Trainerkarriere dar. Für die Teilnahme an fortführenden Ausbildungen ist diese Ausbildung in den meisten Fällen die Grundvoraussetzung.

Fitnesstrainer A-Lizenz
Bei der Fitnesstrainer A-Lizenz handelt es sich um die höchste Qualifikationsstufe. Neben der Vertiefung und Erweiterung des erworbenen Wissens, wird vor allem auch der Umgang mit orthopädischen und internistischen Krankheitsbildern innerhalb der Ausbildung vermittelt. Auch der Umgang mit leistungsdiagnostischen Methoden, die Analyse und Erstellung von Ernährungsempfehlungen, die Organisation von Rückenschulkursen und Grundlagen des Verkaufs werden detailliert besprochen und in der Praxis umgesetzt – eine umfangreiche Kundenbetreuung ist somit in höchstem Maße gewährleistet. Die Trainer A-Lizenz eignet sich in besonderem Maße für Personen die eine Studioleitung oder eine ähnliche Position anstreben.

Auf einen Blick:

  • Es gibt keine gesetzliche Ausbildungspflicht für Fitnesstrainer
  • Unterteilt wird in C-, B- und A-Lizenz
  • Die Fitnesstrainer A-Lizenz stellt die höchste Qualifikationsstufe im Fitnessbereich dar
  • Eine Anstellung ohne anerkannte Fitnesstrainer Ausbildung ist in der Praxis kaum möglich
  • Die Absolvierung einer anerkannten Trainerlizenz ist aus Gründen der Qualitätssicherung immer anzuraten

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Katrin Seibert

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