Anerkennungen

SAFS & BETA steht für Qualität

Und das seit mehr als 30 Jahren! Verlassen Sie sich auf umfassende Beratung, beste Betreuung und die Vermittlung von Wissen auf dem aktuellsten Stand. Es geht um Ihre Karriere - vertrauen Sie nicht irgendjemandem, vertrauen Sie SAFS & BETA!



 

 

Qualitätssiegel ISO 9001:2015

Die SAFS & BETA Bildungs-Akademie und ihr hoher Qualitätsstandard sind offiziell durch die DEKRA Certification GmbH geprüft und zertifiziert worden. Seit Januar 2019 darf SAFS & BETA das ISO 9001:2015 Siegel tragen. Diese Norm ist weltweit anerkannt und stellt einen prozess- und systemorientierten Ansatz zu Qualitätsmanagement und kontinuierlicher Verbesserung dar.

Geprüft wurde unter anderem die Kundenorientierung der Bildungs-Akademie, die Qualifikationen und die Qualität der SAFS & BETA Ausbilder sowie die Prozess- und Systemorientierung des Unternehmens. Sämtliche Arbeitsprozesse und Arbeitsabläufe der SAFS & BETA Bildungs-Akademie unterliegen einem Qualitätsmanagementsystem, das eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung zum Ziel hat.


Zertifizierung bei der American Yoga Alliance für die Yoga Ausbildung

Die American Yoga Alliance ist eine amerikanische Organisation die im Sinne von Yogatreibenden sicherstellt, dass Yogalehrer qualitativ hochwertig ausgebildet sind, die Geschichte und die Tradition des Yoga wertschätzen sowie vollständig und eingehend verstehen.

Nach der Absolvierung aller SAFS & BETA Ausbildungs-Module bis hin zur Intensive Yoga Lehrer A-Lizenz (insgesamt 200 Stunden) sowie dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung können sich auch Yogalehrer bei der American Yoga Alliance registrieren lassen. Der Yogalehrer erlangt dadurch die Zertifizierung Registered Yoga Teacher (RYT 200) und damit eine internationale Anerkennung.


Bundesverband Personal Training (BPT)

Der Bundesverband Personal Training e.V. (BPT e.V.) ist die einzige bundesweite Berufsorganisation für ausgebildete Personal-Trainer. Mit der SAFS & BETA Personal-Trainer B-Lizenz ist die Einhaltung definierter Qualitätsstandards gewährleistet und eine Aufnahme durch den BPT als Mitglied möglich.



 

 

Bildungszeit (Bildungsurlaub)

Baden-Württemberg
Am 11. März 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein “Bildungszeitgesetz” beschlossen, das in seinen Grundzügen den Standards entspricht, die auch in den anderen Bundesländern mit Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub gelten: bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung, möglich sind Themen aus der politischen und beruflichen Bildung sowie die Qualifizierung für Ehrenämter, Kleinbetriebe erfahren speziellen Schutz.

 

 

Saarland

Veranstaltungen der politischen, der beruflichen oder der Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit, die nach vergleichbaren Standards bereits von einem anderen Bundesland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als freistellungsfähig festgestellt wurden, auch im Saarland als freistellungsfähig. Demnach gelten Bildungsveranstaltungen, die in den Bundesländern Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nach den dortigen Bildungsfreistellungs-, Bildungsurlaubs- bzw. Bildungszeitgesetzen anerkannt wurden, auch im Saarland als freistellungsfähig festgestellt, wenn das tägliche Arbeitsprogramm der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fünf Zeitstunden nicht unterschreitet.


Anerkennung Deutscher Behindertensportverband e.V.

Hiermit bestätigt der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) der SAFS & BETA GmbH & Co.KG, dass die Qualifikation Fitnesstrainer A-Lizenz sowie Personal-Trainer A-Lizenz im Ausbildungssystem des DBS anerkannt ist. Teilnehmer/innen mit dieser Qualifikation sind dazu berechtigt an dem Sonderlehrgang für Fitnesstrainer/innen des DBS teilzunehmen.

Als Grundlage zur Anerkennung von Vorqualifikationen gelten die "Richtlinien für die Ausbildung im DBS" in ihrer jeweils gültigen Version.




Anerkennung durch die Krankenkassen

Mit unseren Ausbildungen Rückentrainer Prävention, Entspannungs-Coach oder Pilates Matwork A-Lizenz sowie einer Grundqualifikation (z.B.: Sportlehrer, Physiotherapeut, Gymnastiklehrer, medizinischer Bademeister etc.), erfüllen Sie die Voraussetzungen um Präventionskurse im Rahmen des § 20 SGB V Abs.1 durchzuführen. Viele gesetzliche Krankenkassen erkennen diese Zusatzqualifikation an.

Immer mehr Studios bieten Präventions- und Reha-Sport nach § 20 an - das dürfen sie allerdings nur, wenn die Trainer eine qualifizierte Ausbildung besitzen.

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