Unterschiede Fitness- und Personal-Trainer Ausbildung


Sowohl Fitness- als auch Personal-Trainer betreuen Menschen beim Erreichen ihrer Fitness- und Gesundheitsziele – dennoch gibt es zwischen den beiden Berufsgruppen einige Unterschiede.

Der Fitnesstrainer arbeitet klassischerweise in einem Fitnessstudio oder einer ähnlichen Einrichtung. Diese Tätigkeit wird in aller Regel innerhalb eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt.

Die Schwerpunkte des Fitnesstrainer Berufes bilden vor allem die Einweisung an Fitnessgeräten, Durchführung sowie Auswertung verschiedener Testprozeduren und der Verkauf von Mitgliedschaften. Hierbei unterliegt der angestellte Fitnesstrainer im Allgemeinen der jeweiligen Philosophie des Unternehmens. Er befolgt also die Anweisungen des Studiobetreibers, trägt aber auch kein unternehmerisches Risiko. Um diesem Anforderungsprofil gerecht zu werden ist es wichtig eine fundierte Ausbildung zu absolvieren, wie z.B. eine Fitnesstrainer B-Lizenz oder einer Fitnesstrainer A-Lizenz.

Personal-Trainer sind normalerweise selbstständig tätig, d.h., sie tragen somit auch das volle unternehmerische Risiko für alle getroffenen Entscheidungen. Kaufmännische oder werbetechnische Maßnahmen müssen vom Personal-Trainer selbst durchgeführt werden, was eine solide Grundausbildung in diesen Bereichen voraussetzt.

Auch der Personal-Trainer unterweist seine Klienten in der Durchführung verschiedener Übungen, jedoch handelt es sich hierbei oftmals um Übungen mit Kleingeräten (Theraband, Ball usw.) oder um Übungen mit dem eigenen Körpergewicht. Je nach Unternehmensphilosophie findet das Personal-Training in eigenen Räumlichkeiten, bei dem Kunden zuhause oder an öffentlichen Orten (Sportstätten, Wald usw.) statt. All diese Punkte unterscheiden sich von der Tätigkeit eines angestellten Fitnesstrainers und sollten im Vorfeld bedacht werden.

Alle notwendigen Kenntnisse in den oben genannten Bereichen erhalten Sie durch den Abschluss einer Personal-Trainer B-Lizenz oder der Personal-Trainer A-Lizenz.

Auf einen Blick:


Fitnesstrainer:

  • Arbeitet für gewöhnlich in einem Angestelltenverhältnis
  • Kein unternehmerisches Risiko
  • Training vorwiegend an Fitnessgeräten
  • Weisungsgebundene Tätigkeit

Personal-Trainer:

  • Arbeitet in der Regel auf selbstständiger Basis
  • Trägt das volle unternehmerische Risiko
  • Kann alle Maßnahmen selbst entscheiden
  • Training häufig mit Kleingeräten oder dem eigenen Körpergewicht

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Katrin Seibert

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