Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Anmeldung
Anmeldungen können mittels vollständig ausgefülltem Anmeldeformular persönlich, schriftlich per Post, Telefax oder als online-Anmeldung über die SAFS & BETA Website erfolgen. Bei der Anmeldung handelt es sich um das Angebot des Vertragspartners zum Abschluss eines Vertrages mit SAFS & BETA. Sind Vertragspartner und Teilnehmer nicht identisch, hat die Anmeldung über den Vertragspartner zu erfolgen.
§ 2. Anmeldebestätigung
Nach Eingang der Anmeldung bei SAFS & BETA erhält der Vertragspartner eine Rechnung, die gleichzeitig Anmeldebestätigung (Buchungsbestätigung) ist. Erst mit Eingang der Rechnung (Buchungsbestätigung) beim Vertragspartner wird der Vertrag wirksam. Nimmt der Teilnehmer an einer Ausbildung, einem Kurs oder einem Kurspaket teil, ohne dass dem Vertragspartner zuvor die Rechnung (Buchungsbestätigung) zugegangen ist, gilt der Vertrag als wirksam geschlossen mit Teilnahmebeginn durch den Teilnehmer.
§ 3. Gebühren, Zahlungsbedigungen, Aufrechnung
Die Höhe der jeweiligen Kurs- oder Ausbildungsgebühr ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Ausbildungskatalog, wie er auch auf der Website von SAFS & BETA veröffentlicht ist und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ratenzahlung kann zwischen dem Vertragspartner und SAFS & BETA vereinbart werden. Die Ratenzahlungsbedingungen sind in § 5 gesondert geregelt.
Zahlungen sind spätestens bis 6 Wochen vor Ausbildungsbzw. Kursbeginn in voller Höhe zu leisten. Bei Kurspaketen ist die Zahlung spätestens bis 6 Wochen vor Beginn des 1. Kurses in voller Höhe zu leisten.
Erfolgt die Anmeldung in einem Zeitraum von weniger als 6 Wochen vor Ausbildungs- bzw. Kursbeginn, wird die Gebühr mit der von SAFS & BETA übersandten Rechnung (Buchungsbestätigung) sofort zur Zahlung fällig.
Als bargeldlose Zahlung wird die Überweisung wie auch die Einzugsermächtigung zahlungshalber akzeptiert. Zahlungen sind für SAFS & BETA kostenfrei zu leisten. Als Zahlungszeitpunkt gilt der Eingang auf dem Konto von SAFS & BETA. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, ist der Vertragspartner Unternehmer, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Mahnkosten betragen bei der 2. Mahnung 2,50 €, bei der 3. Mahnung 7,50 € zzgl. MwSt. pro Mahnung. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4. Ausbildungs- und Kursnachweise, Education-Pässe, Urkunden
Die Erstausstellung von Ausbildungs- und Kursnachweisen sowie Education-Pässen ist in der Ausbildungs- bzw. Kursgebühr enthalten. Das zusätzliche Ausstellen von Nachweisen oder Ersatzausstellungen können gegen eine Gebühr von 12 € zzgl. MwSt., die Ersatzausstellung eines Education-Passes gegen eine Gebühr von 25 € zzgl. MwSt. beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn eine neue Ausstellung wegen unrichtiger Angaben des Vertragspartners oder Teilnehmers erforderlich wird. Fachtrainer-Urkunden können gegen eine Gebühr von 18 € zzgl. MwSt. beantragt werden.
§ 5. Ratenzahlung
Bonität vorausgesetzt, gewährt SAFS & BETA die Möglichkeit von Ratenzahlung. Folgende Ratenzahlungsvarianten sind möglich:
Monatsraten | 2 | 4 | 6 | 8 | 10 | 12 | 16 |
Bei Ratenzahlung wird eine einmalige Ratenzahlungsgebühr in Höhe von 5% zzgl. MwSt. der Kurs-, Kurspaket- oder Ausbildungsgebühr (netto) erhoben. Daneben fallen monatliche Zinsen in Höhe von 0,75 % zzgl. MwSt. der Kurs,- Kurspaket- oder Ausbildungsgebühr (netto) an. Der anfängliche effektive Jahreszins beträgt damit 14 %.
Die 1. Rate zzgl. der einmaligen Ratenzahlungsgebühr wird 6 Wochen vor Ausbildungs- bzw. Kursbeginn zur Zahlung fällig. Bei Kurspaketen ist die Zahlung spätestens bis 6 Wochen vor Beginn des 1. Kurses zu leisten. Erfolgt die Anmeldung in einem Zeitraum von weniger als 6 Wochen vor Ausbildungs- bzw. Kursbeginn, wird die 1. Rate zzgl. der einmaligen Ratenzahlungsgebühr mit der von SAFS & BETA übersandten Anmeldebestätigung und Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Ratenzahlung kann nur im Zusammenhang mit einer vom Vertragspartner erteilten Einzugsermächtigung gewährt werden.
Der Vertragspartner versichert, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und keine Gründe vorliegen, die einer Ratenzahlung entgegenstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kann ein Einzug aus Gründen, die nicht von SAFS & BETA zu vertreten sind, nicht erfolgen, trägt der Vertragspartner die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten einschließlich Verzugszinsen. Kommt der Vertragspartner schuldhaft mit einer Rate in Zahlungsverzug, so werden alle bis zu diesem Zeitpunkt noch offenen Raten einschließlich Ratenzahlungsgebühr sofort zur Zahlung fällig.
Die Umbuchung eines Kurses durch den Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, weniger als 6 Wochen vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn auf einen späteren Zeitpunkt berührt die Ratenzahlungsvereinbarung nicht. Die Raten bleiben entsprechend den in der Rechnung aufgeführten Zahlungsterminen zur Zahlung fällig.
Im Falle einer vollständigen Stornierung der Teilnahme fällt zusätzlich zu den Stornogebühren (siehe § 7) eine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von 100 € zzgl. MwSt. an. Diese wird sofort fällig und ist an SAFS & BETA zu leisten.
§ 6. Vergünstigungen/Rabatte/Werbeaktionen
Vergünstigungen und Rabatte aus Werbeaktionen sind dem jeweils aktuellen Ausbildungskatalog zu entnehmen. Aktionsangebote sind auf den dort angegebenen Zeitraum beschränkt. Eine Kombination von unterschiedlichen Vergünstigungen und Rabatten für dieselbe Anmeldung ist nicht möglich, es sei denn, SAFS & BETA gestattet dies ausdrücklich. Kurspakete und Trainer Club-Mitgliedschaften sind bereits rabattiert und daher von weiteren Vergünstigungen und Rabatten aus Werbeaktionen ausgeschlossen. Gutscheine und Wertschecks sind mit der Anmeldung im Original einzureichen. Prüfungsgebühren sind nicht rabattfähig.
§ 7. Stornierung
Eine Stornierung kann nur durch den Vertragspartner schriftlich erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Stornoeingang bei SAFS & BETA und nicht die Absendung durch den Vertragspartner. Erfolgt die Stornierung
- bis 14 Tage vor 1. Kurs- oder Ausbildungsbeginn, so hat der Vertragspartner eine Stornogebühr von 40 ? zzgl. MwSt. pro gebuchten Kurs zu entrichten;
- 13 bis 1 Tag vor 1. Kurs- oder Ausbildungsbeginn 50% des Gesamtbruttorechnungsbetrages;
- bei Stornierung nach dem 1. Kurs- oder Ausbildungsbeginn
100 % des Gesamtbruttorechnungsbetrages.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SAFS & BETA ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Vertragspartners auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Von der Stornierung betroffene Trainer-Club-Leistungen können nicht in das Folgejahr übertragen werden.
§ 8. Umbuchungen, Teilnahmeänderungen
Zeitliche Umbuchungen oder Teilnehmeränderungen können bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Kurs- oder Ausbildungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25 € zzgl. MwSt. schriftlich vom Vertragspartner beantragt werden. Maßgebend ist der Eingang des Antrags bei SAFS & BETA. Der Antrag muss zwingend den bzw. die vom Vertragspartner gewünschten Ersatztermine gemäß Ausbildungskatalog beinhalten. SAFS & BETA ist bemüht, den Wünschen zu entsprechen. Ist eine Umbuchung auf die vom Vertragspartner gewünschten Termine nicht möglich, weil etwa diese Termine bereits ausgebucht sind, wird SAFS & BETA noch freie Termine zur Auswahl anbieten. Kongresse, Events und Thementage sind von Umbuchungen ausgeschlossen.
§ 9. Haftung
SAFS & BETA haftet für andere Schäden als Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Erfüllungsgehilfen. Ansprüche des Vertragspartners aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Die Haftung von SAFS & BETA ist der Höhe nach begrenzt auf die Kurs,- oder Ausbildungsgebühr in Höhe des Nettobetrages. Der Ausbildungskatalog und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden von SAFS & BETA mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Ausbildungskatalog angegebenen Leistungen und Preise haftet SAFS & BETA nur insofern, als SAFS & BETA nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.
§ 10. Änderung von Lerninhalten / Kursannulierung
Das Recht zur Änderung der ausgeschriebenen Termine, Veranstaltungsorte, des Programm-/Zeitablaufs und der Ausbilder bleibt vorbehalten. Inhalt und Ablauf der Lehrprogramme orientieren sich an den Qualifikationen und am Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen kann es deshalb zu Änderungen von Lehrinhalten kommen. Änderungen führen auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritt- noch einem Minderungsrecht. SAFS & BETA behält sich das Recht vor, Kurse, Kurspakete und Ausbildungen bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Der Vertragspartner wird hierüber rechtzeitig informiert.
§ 11. Urheberrecht
Der Inhalt des Ausbildungskataloges und der Website von SAFS & BETA (ausgenommen Werbung Dritter) unterliegt dem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen des Inhalts ist untersagt. Mit der Teilnahme an Ausbildungen oder Kursen werden keine Nutzungsrechte hieran erworben. Der Vertragspartner hat die von ihm benannten Teilnehmer darauf hinzuweisen. Urheberrechtsverstöße werden mit Abmahnung und einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.000 € geahndet. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 12. Foto- und Vidoeaufnahmen
SAFS & BETA ist berechtigt, zu Ausbildungs- und Werbezwecken Foto- und/oder Videoaufzeichnungen der Teilnehmer während der Durchführung von Ausbildungen, Kursen und Events sowie Veranstaltungen anzufertigen und diese räumlich und zeitlich unbeschränkt, unentgeltlich zu nutzen und zu veröffentlichen.
§ 13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur mit Einwilligung des Vertragspartners zur Beantwortung von Anfragen, Abwicklung von Verträgen und der technischen Administration erhoben und für Dritte unzugänglich gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur zum Zweck der Vertragsabwicklung bzw. bei Einwilligung, welche jederzeit widerrufen werden kann. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der personenbezogenen Daten findet nicht statt. SAFS & BETA erteilt dem Vertragspartner auf Verlangen jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft. Zusätzlich besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten.
§ 14.Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt Hochheim/Main als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall diejenige gültige Regelung, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.
Stand: 10/2011













